Was tut der Verwalter und wieviel davon sehen die Eigentümer?
Wie bei einem Eisberg im Wasser sehen die Eigentümer nur einen geringen Anteil von der Leistung ihres Verwalters.(Quelle: Bundes-Fachverband Wohnungsverwalter e. V.)
Das sieht der Eigentümer:
Wirtschaftsplan
Hausgeldabrechnung
Eigentümerversammlung
Rundschreiben, Aushänge
Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage
individuelle Leistungen wie Beratung / lnformation Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen
Einen etwas tieferen Einblick in die Verwalterleistung erhalten Verwaltungsbeiräte:
Veranlassen von Instandhaltungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen,
Preisanfragen,
Ausschrelbungen,
Erstellen von Preisspiegeln,
Beratung,
Auftragsvergabe, ((Abnahme der Bauleistungen))
Rechnungskontrolle,
Belegprüfung,
Vorbereitung der Eigentümerversammlungen,
Ortstermine,
Beiratsgespräche,
Korrespondenz und Verträge,
Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung ((Treppenhaus- / Kellerreinigung, Lärm, Balkonnutzung)),
Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld,
Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:
Kaufmännische Leistungen:
Verbuchen sämtlicher Geldein- u. ausgänge,
Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen,
Bearbeiten von Lastschriftbuchungen,
Überwachen von Zahlungseingängen,
Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand,
Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten ((Instandhaltungsrücklage)),
Rechnungskontrolle,
Anweisen und Veranlassen von Zahlungen ((Schreiben des Überweisungsträgers)),
Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung,
Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben ((Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft)), Vermögenswirksamen Leistungen
Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft ((monatlich)),
Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen ((für Instandhaltungsarbeiten, Instandsetzungsarbeiten, Modernisierungsarbeiten, Hausgeldrückstände)),
Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen,
Veranlassen von Heizkostenabrechnungen,
Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/Stromverbrauch, Wärmemengenzähler),
Kennen und Beachten von Lohn-, Einkommenssteuer-, Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grund- steuergesetz etc. .
Technische Leistungen:
((Besichtigung / Begutachtung / Vorabprüfung des Bauzustandes (bezgl. Mängel))
Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten,
Ausschreibungen,
Angebotsspiegeln,
Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen),
Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister,
Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne),
Abschluß von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung, Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragen-Lüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.),
Bearbeiten von Schlüsselbestellungen ((Schlüssel anfertigen, Schlüsselquittung erstellen u. unterzeichnen lassen, Schlüssel aushändigen)),
und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) ((Meldung mittels Schadensformular an Versicherung)) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherung,
Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnung,
Beauftragung von Sachverständigen ((Begutachtung von Mängeln, Überprüfung von Handwerkerarbeiten))
Kennen und Beachten von z.B. DIN-Bestimmungen,
Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung- einschl. der Durchführungsbestimmungen .
Allgemeine Verwaltung:
Korrespondenz mit Eigentümern,
Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten,
Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung,
Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft ((Hausgeldrückstände anmelden, einklagen, realisieren)
Beraten von Eigentümern, Hausmeistern, ((neue Anpflanzungen, Modernisierungen, Reparaturen, Vermietung))
Abschluß von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.) .
Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung und Beschlußentwürfen zur Eigentümerversammlung,
Erstellen der Beschlußniederschrift ((Versammlungsprotokoll)) einschl. Versenden an die Eigentümer,
Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlußanfechtungen, Hausgeldklagen,
Erteilen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, Vermietungen, gewerbliche Nutzung, baulichen Änderungen))
Ausbilden von eigenem Personal u. Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister, Reinigungskraft)
Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht.
Die Aufstellung werden wir gelegentlich überarbeiten und ergänzen.